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Montag, April 28, 2008

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Aktuelle AGG-Klage wegen Diskreminierung nach einer nicht erfolgten Beförderung

Auch wenn ich wenig Genugtuung verspüre: Jetzt bewahrheiten sich meine immer wieder geäußerten Befürchtungen, dass AGG-Klagen zunehmend nicht nur bei Einstellungen, sondern auch wegen nicht erfolgter Beförderung eingereicht werden.

Zum Beispiel auf 500.000,- (!) EUR Schadensersatz vor dem Arbeitsgericht in Wiesbaden oder jüngst von einer Sony BMG-Mitarbeiterin, die nach einer Berufung nun eine Entscheidung vorn Deutschlands obersten Arbeitsrichtern erzielen will.

Vor kurzem rügte zudem die Europäische Kommission, dass in Deutschland die Vorgaben nur unzureichend umgesetzt werden. In einem Mahnschreiben wurde u.a. moniert, dass zum Beispiel das deutsche AGG Fälle von Entlassungen nicht abdeckt.

Wie auch immer man zum Thema AGG steht: Warum nicht jetzt die Chance nutzen und - soweit noch nicht geschehen - die Auswahl- und Beförderungsprozesse überprüfen und transparenter gestalten.

Bevor es vielleicht zu spät ist und man mit negativer Presse - so wie jetzt eben Sony BMG - rechnen muss!

Ihre Profis für Führung und Kommunikation
Ralf & Andrea Jansen
www.jbt.de

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